Reiserücktritt & Stornierung
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Um unnötige Stornokosten zu vermeiden empfehlen wir Ihnen immer eine Reiseversicherung abzuschließen! |
Richtlinien für Zimmerstornierungen nach dem österreichischen Hotelreglement:
Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Vertrag zwischen Beherbergern und Gast von beiden Seiten aufgelöst werden. Ihre geleistete Anzahlung wird immer einbehalten!
Sofern, Ihrerseits kein triftiger Rücktritts-/Stornierungsgrund gegeben ist, werden immer, je nach Stornierungsfrist, die dementsprechenden Stornogebühren eingehoben!
Bei Stornierungen des Vertrages bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag wird eine Stornogebühr in der Höhe von ca. 3 Nächtigungsmieten fällig. Diese muss auch der Beherberger zahlen, wenn das Storno von ihm ausgeht. Ein späteres Storno ist verbunden, mit der Bezahlung des vereinbarten Entgeldes, also der vollen Miete. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was der Gast infolge der Nichtinanspruchnahme nicht konsumieren wird.







